Die Pendlerpauschale – offiziell „Entfernungspauschale” – ist einer der einfachsten Wege, um die Steuerlast zu senken. Arbeitnehmer können die Kosten für den Weg zur Arbeit pauschal von der Steuer absetzen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Hier erfahren Sie alles, was Sie für 2026 wissen müssen.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Sie gilt für den einfachen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen, sondern nur die einfache Strecke.
Wie hoch ist die Pauschale 2026?
| Entfernung | Pauschale pro km |
|---|---|
| 1.–20. Kilometer | 0,30 € |
| Ab dem 21. Kilometer | 0,38 € |
Beispiel: 30 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage
→ (20 km × 0,30 €) + (10 km × 0,38 €) × 220 Tage = 2.156 € Werbungskosten
So berechnen Sie Ihre Ersparnis
- Messen Sie die kürzeste zumutbare Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (nicht die gefahrene Strecke)
- Multiplizieren Sie mit Ihren tatsächlichen Arbeitstagen (ohne Homeoffice-Tage)
- Tragen Sie den Betrag in Anlage N Ihrer Steuererklärung ein
Unser Pendlerpauschale-Rechner erledigt die Berechnung für Sie in Sekunden.
Gilt die Pauschale auch für Homeoffice?
Nein. Für Tage, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, kann keine Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Stattdessen können Sie ggf. die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (maximal 1.260 € pro Jahr) ansetzen.
Gilt sie auch für E-Auto und Fahrrad?
Ja. Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – also auch für:
- Elektroauto und Plug-in-Hybrid
- Fahrrad und E-Bike
- ÖPNV (sofern keine höheren tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden)
- Zu-Fuß-Gehen
Fazit
Die Pendlerpauschale ist schnell berechnet und lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer erheblich. Wer täglich 30 km zur Arbeit fährt, kann jährlich über 400 Euro Steuern zurückbekommen – je nach Steuersatz sogar deutlich mehr.